Мировое значение таможни

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 29 Ноября 2012 в 10:20, дипломная работа

Краткое описание

Während der Zeit der staatlichen Außenhandelsmonopole war die Rolle der Zollverwaltung gering; sie wurde grundsätzlich gegen Schmuggel und zur Überwachung von oft ideologisch geprägten Einfuhrbeschränkungen eingesetzt. Mit Aufhebung der Außenhandelsmonopole, Reform des Abgabensystems und Zunahme des Export- und Importverkehrs haben sich die Lage und die Kompetenzen der Zollbehörden entsprechend verändert. In den letzten Jahren wurden regionale Zollverwaltungen sowie mehrere neue Zollämter und Zollstellen gebildet; die Zahl der Beamten ist erheblich gestiegen.

Содержание

Die Einleitung…………………………………………………………………..3
1. Europäisches Zollrecht……………………………………………………..7
2. Der Zoll…………………………………………………………………….10
2.1. Die Aufgaben des Zolls…………………………………………………10
2.2. Moderne Abfertigungsverfahren……………………………………….11
2.3. Inkassoorganisation des Bundes……………………………………...12
2.4. Steuer- und Abgabengerechtigkeit……………………………………13
2.5. Schwarzarbeitsbekämpfung……………………………………………14
2.6. Außenwirtschaftsüberwachung………………………………………..17
3. Die Struktur der deutschen Zollverwaltung……………………………..19
3.1. Abteilung Zentrale Facheinheit………………………………………..19
3.2. Abteilung Rechts- und Fachaufsicht………………………………….20
4. Zoll International…………………………………………………………..25
4.1. Die Bundeszollverwaltung (Deutschland)…………………………….26
4.2. Rechtsgrundlagen ……………………………………………………...29
4.3. Organisation …………………………………………………………….30
Die Haft………………………………………………………………………..34
Einzelnachweise……………………………………………………………...38

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Федеральное государственное  бюджетное образовательное учреждение 
высшего профессионального образования

РОССИЙСКАЯ  АКАДЕМИЯ НАРОДНОГО ХОЗЯЙСТВА И  ГОСУДАРСТВЕННОЙ СЛУЖБЫ

ПРИ ПРЕЗИДЕНТЕ РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ

ВОЛГОГРАДСКИЙ ФИЛИАЛ

 

ФАКУЛЬТЕТ ДОПОЛНИТЕЛЬНОГО  ОБРАЗОВАНИЯ

ЛИНГВИСТИЧЕСКИЙ ЦЕНТР

 

 

 

 

 

ТЕМА: Мировое  значение таможни

( выпускная квалификационная работа по дополнительной специальности

«Переводчик в сфере профессиональной коммуникации»)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                    Выполнил:

 Студент Группы Т-400

Артамонова К.С.

                                                                                                                                                         

 

 

 

                                                                                                                                                      Проверил:      

 ст. преподаватель

Марянина Л.А

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                

 

Волгоград, 2011

 

Die Erhaltung

 

Die Einleitung…………………………………………………………………..3

1. Europäisches Zollrecht……………………………………………………..7

2. Der Zoll…………………………………………………………………….10

2.1. Die Aufgaben des Zolls…………………………………………………10

2.2. Moderne Abfertigungsverfahren……………………………………….11

2.3. Inkassoorganisation des Bundes……………………………………...12

2.4. Steuer- und Abgabengerechtigkeit……………………………………13

2.5. Schwarzarbeitsbekämpfung……………………………………………14

2.6. Außenwirtschaftsüberwachung………………………………………..17

3. Die Struktur der deutschen Zollverwaltung……………………………..19

3.1. Abteilung Zentrale Facheinheit………………………………………..19

3.2. Abteilung Rechts- und Fachaufsicht………………………………….20

4. Zoll International…………………………………………………………..25

4.1. Die Bundeszollverwaltung (Deutschland)…………………………….26

4.2. Rechtsgrundlagen ……………………………………………………...29

4.3. Organisation …………………………………………………………….30

Die Haft………………………………………………………………………..34

Einzelnachweise……………………………………………………………...38

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Einleitung

Die Zollverwaltung Russlands

Während der Zeit der staatlichen Außenhandelsmonopole war die Rolle der Zollverwaltung gering; sie wurde grundsätzlich gegen Schmuggel und zur Überwachung von oft ideologisch geprägten Einfuhrbeschränkungen eingesetzt. Mit Aufhebung der Außenhandelsmonopole, Reform des Abgabensystems und Zunahme des Export- und Importverkehrs haben sich die Lage und die Kompetenzen der Zollbehörden entsprechend verändert. In den letzten Jahren wurden regionale Zollverwaltungen sowie mehrere neue Zollämter und Zollstellen gebildet; die Zahl der Beamten ist erheblich gestiegen.

 

Nach Art. 71 der russischen Verfassung gehört das Zollwesen zur ausschließlichen Kompetenz des Bundes. Die Zollverwaltung bildet dementsprechend ein zentralisiertes System der Bundesbehörden. Die allgemeine Leitung des Zollwesens wird vom Präsidenten und von der Regierung ausgeübt; unmittelbar ist dafür das Staatliche Zollkomitee der RF zuständig. Der Vorsitzende des Staatlichen Zollkomitees wird vom Präsidenten der RF ernannt und entlassen. Die wichtigsten Ämter, die die innere Struktur des Komitees bilden und für bestimmte Richtungen seiner Tätigkeit zuständig sind, sind folgende: Zolltarifamt, Amt für Zollaufkommen, Amt für Organisation der zollamtlichen Überwachung, Amt für Bekämpfung des Schmuggels und der Zollordnungswidrigkeiten, Amt für Zollstatistik und Analyse, Rechtsamt, Amt für internationale Beziehungen, Abteilung für Devisenkontrolle, Abteilung für innere Sicherheit.

 

Das Staatliche Zollkomitee leitet die ihm nachgeordneten Behörden. Es erlässt innerhalb seiner sachlichen Zuständigkeit Verwaltungsvorschriften, die nicht nur für untergeordnete Zollbehörden, sondern auch für sonstige betroffene Behörden sowie Unternehmen und natürliche Personen bindend sind (Art. 11 Zollkodex - ZK).

 

Dem Staatlichen Zollkomitee sind regionale Zollverwaltungen nachgeordnet. Die Notwendigkeit der Bildung der regionalen Zollverwaltungen ergibt sich aus der Größe des Zollgebiets Russlands und der Entfernung vieler territorialer Zollämter von der Hauptstadt. Deswegen wurde das Zollgebiet in sog. Zollkreise aufgeteilt. Regionale Zollverwaltungen leiten die Zollämter in entsprechenden Zollkreisen und wirken als Zwischeninstanz zwischen dem Zollkomitee und territorialen Ämtern. Ihre Struktur folgt der Struktur des Zollkomitees.

 

Zollämter und Zollstellen üben die Zollüberwachung unmittelbar aus. Zollstellen sind keine selbständigen Behörden, sondern Außenstellen der Zollämter. Zollämter werden sowohl an der Grenze als auch im Binnenland platziert. Die Tendenz liegt deutlich in der Übertragung des Schwerpunktes der Zollüberwachung und der Erhebung von Abgaben auf die Zollämter im Binnenland. Es gibt sowohl territoriale als auch funktionale Zollämter und Zollstellen. Unterhalb der territorialen gibt es sog. regionale Zollämter, die für die Zollüberwachung auf größeren Territorien (z. B. Moskauer Regionales Zollamt) bzw. an wichtigen Verkehrsknotenpunkten (wie z. B. regionales Zollamt im Flughafen Scheremetjewo bei Moskau) zuständig sind. Zu den speziellen Zollämtern gehören diejenigen, die nach Arten des Güterverkehrs (Luftfahrt, Schiffart, Binnenschifffahrt etc.), oder nach bestimmten Waren (z. B. sog. Energiezollämter, die für die Überwachung und Abfertigung der Lieferungen von Erdöl, Erdgas, Elektroenergie zuständig sind, und sog. Akzisenzollstellen, die Verbrauchsteuern erheben) spezialisiert sind. Funktionale Zollämter werden den zuständigen territorialen Zollverwaltungen untergeordnet. Außerdem gibt es Zollaboratorien, Wissenschafts- und Ausbildungsanstalten (wie z. B. die Zollakademie in Moskau) und verschiedene Hilfsdienststellen.

 

Auf den großen Betrieben, die Export- bzw. Importgeschäfte regelmäßig durchführen und große Warenmengen abfertigen müssen, können Zollbevollmächtigte eingesetzt werden. Die Zollbevollmächtigte sind Beamte des territorialen Zollamtes, die die Überwachung des Güterverkehrs und die Erhebung von Zollabgaben auf dem Gelände des Betriebes gewährleisten.

 

Zu den Funktionen der Zollverwaltung gehören nach Art. 10 ZK die Durchführung der Außenhandels- und Zollpolitik, Überwachung der Erfüllung der Zollgesetzesvorschriften, Kontrolle des Warenverkehrs, Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben, Durchführung von handelspolitischen Maßnahmen, Bekämpfung von Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten, Führung der Außenhandelsstatistik und der Warennomenklatur etc.

 

Die wichtigsten Befugnisse der Zollbehörden sind die amtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, Ermittlung und Erhebung von Zöllen sowie von Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern auf eingeführte Waren, sowie Aufdeckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zollbereich. Für die Zollkontrolle werden folgende Formen vorgeschrieben (Art. 180 ZK): die Dokumentenüberprüfung, Zollrevision von Waren, Transportmitteln und Personen, Außenprüfungen, Verhör von Personen, Nachschau von Lagerhäusern und sonstigen Räumen, wo die Waren aufbewahrt werden. Bei der Fahndung werden den Zollbehörden folgende Rechte zugeteilt: Warenbestände und Gewerberäume zu durchsuchen, Außenprüfungen zu bestellen, Ermittlungen in den Fällen der Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten zu führen; Waren bzw. Transportmittel zu beschlagnahmen und sicherzustellen; verdächtige Personen vorläufig festzunehmen. Die aufgedeckten Ordnungswidrigkeiten werden von den zuständigen Amtsträgern der Zollverwaltung ermittelt und Bußgelder werden erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Europäisches Zollrecht

Die Europäische Union verfügt seit dem 1. Januar 1994 über ein einheitliches Zollrecht, das im gesamten Zollgebiet der Gemeinschaft gilt, und das sich im wesentlichen aus den folgenden Regelungen zusammensetzt:

dem Zollkodex (ZK) - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 12. Oktober 1992;

der Durchführungsvorschrift zum Zollkodex (ZK-DVO) - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 02. Juli 1993,

der Zollbefreiungsverordnung (ZollbefreiungsVO) - Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen vom 28. März 1983; sowie

dem „TARIC“, dem integrierten Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften

Aus deutscher Sicht werden die europäischen Bestimmungen noch ergänzt durch das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) vom 21. Dezember 1992 und der zu dessen Durchführung erlassenen Zollverordnung (ZollV) vom 23. Dezember 1993.

 

Danach muss jede Ware, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird oder sich bereits dort befindet, eine der folgenden zollrechtlichen Bestimmungen erhalten:

Überführung in ein Zollverfahren

Verbringen in eine Freizone oder ein Freilager

Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der EU

Vernichtung oder Zerstörung

Aufgabe zugunsten der Staatskasse

Praktisch ist die Überführung in ein Zollverfahren die mit Abstand wichtigste zollrechtliche Bestimmung. In der EU wird - wie übrigens auch in vielen anderen Länder - zwischen acht Zollverfahren unterschieden:

Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Versandverfahren

Zolllagerverfahren

Aktive Veredelung

Umwandlungsverfahren

Vorübergehende Verwendung

Passive Veredelung

Ausfuhrverfahren

Bei fünf dieser Zollverfahren spricht man von Verfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (im weiteren Sinne kann dies auch für das Versandverfahren gelten). Lediglich das Ausfuhrverfahren und die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind Verfahren, die aus Sicht des Gesetzgebers endgültigen Charakter besitzen. Grundsätzlich werden für alle Verfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung von der Zollverwaltung Fristen gesetzt, innerhalb derer die Verfahren beendet werden müssen. Wichtig ist dabei, dass sich an jedes der fünf Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung immer ein anderes Zollverfahren anschließen muss.

Dies geschieht solange, bis die betreffenden Waren entweder in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, oder die Waren ordnungsgemäß zum Ausfuhrverfahren angemeldet werden und somit das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen.

 

Zu praktischen Fragestellungen, die bei der zolltechnischen Abwicklung von Ein- und Ausfuhrgeschäften auftreten, zu den Anmeldeformalitäten und den dazu erforderlichen Dokumenten informieren und beraten die auch Industrie- und Handelskammern. Sie sind auch zuständig für die Bescheinigung von Rechnungen und anderen Außenhandelsdokumenten und die Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Von den IHKs augestellte Carnets A.T.A. erleichtern zudem sehr wesentlich die vorübergehende Verwendung von Messe und Ausstellungsgütern, Warenmustern und Berufsausrüstung im Ausland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Der Zoll

2.1. Die Aufgaben des Zolls

 

"Haben Sie Waren anzumelden?" Auf diese Frage lässt sich die Arbeit des Zolls schon lange nicht mehr reduzieren.

 

Heute sichern rund 40.000 Zöllnerinnen und Zöllner täglich die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens von Deutschland, fördern den Wirtschaftsstandort Deutschland und tragen zur Stabilisierung der Sozialsysteme bei. Sie schützen die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.

 Einnahmen für Deutschland und Europa

Der Zoll nimmt Jahr für Jahr rund die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Im Jahr 2010 waren das rund 112 Milliarden Euro, eine Zahl die viel über die Bedeutung des Zolls aussagt. Die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist Grundlage für das Funktionieren des Staates. Denn diese Einnahmen machen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur erst möglich. Auch die staatliche Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme muss aus dem Einnahmetopf geleistet werden. Die erhobenen Zölle (2010: 4,4 Mrd. Euro) fließen in den EU-Haushalt.

Verbrauchsteuererhebung

Der Zoll trägt durch die Erhebung der Verbrauchsteuern entscheidend dazu bei, die Handlungsfähigkeit des Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben zu sichern.

Mit rund 64 Milliarden Euro machten sie im Jahr 2010 über die Hälfte der Einnahmen des Zolls aus. Verbrauchsteuern sind nationale Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören die Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer und die Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer.

 

Der zollamtlichen Überwachung unterliegen dabei neben dem Verkehr verbrauchsteuerpflichtiger Waren über die Grenze insbesondere die Herstellung, die Lagerung und die Verwendung dieser Erzeugnisse in Deutschland.

2.2. Moderne Abfertigungsverfahren

Im Jahr 2010 führten deutsche Unternehmen Waren im Wert von 381,2 Milliarden Euro in Nicht-EU-Staaten aus. Der Wert aller aus diesen Ländern nach Deutschland eingeführten Waren betrug im gleichen Zeitraum 293,8 Milliarden Euro. Die enormen Warenströme, die heute "just in time" fließen, kann der Zoll nur mit moderner Verfahrens- und Logistiktechnik bewältigen, um Kosten und Zeitaufwand in Grenzen zu halten, die gleichmäßige und gerechte Abgabenerhebung sicherzustellen und zugleich die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten.

Mit den IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr Drittlandswaren), AES (Ausfuhr Gemeinschaftswaren), EMCS (verbrauchsteuerpflichtige Waren) und NCTS (Versand) stehen Zoll und Wirtschaft effiziente IT-Systeme zur Verfügung. Damit können Unternehmen alle Warensendungen von, nach und durch Deutschland elektronisch anmelden und abwickeln. Import- und exportorientierte Unternehmen können außerdem bei allen zollrechtlichen Abfertigungsprozessen Vereinfachungen beantragen, womit sich in aller Regel der Gang zum Zollamt erübrigt. Das spart allen Beteiligten Kosten und Zeit.

Risikoanalyse

Der Zoll kontrolliert gezielt, um den schnellen Warenfluss so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Für Unternehmen und Speditionen bedeuten Zeitverzögerungen immer auch Kosten - bei terminierten Auslieferungen drohen oftmals sogar Konventionalstrafen. Zeit für Abfertigung und Kontrollen beim Grenzübergang ist daher heute praktisch nicht mehr vorhanden. Als wirtschafts- und serviceorientierte Verwaltung hat der Zoll auf diese globalen Entwicklungen und die Bedürfnisse der Unternehmen reagiert.

Der Zoll analysiert ständig die zollrelevanten Risiken im Warenverkehr und stellt seinen Dienststellen Abfertigungshinweise für zielgerichtete Kontrollen elektronisch zur Verfügung. Jährlich werden mehrere Hundert Risikoprofile von einer eigens hierfür eingerichteten Zentralstelle und der Zollfahndung erstellt, die den Zöllnerinnen und Zöllnern vor Ort Hinweise auf risikobehaftete Lieferungen geben.

So werden die weiter notwendigen Prüfungen in der Summe weniger, aber im Ergebnis effizienter - bei gleichzeitiger Reduzierung des Zeitaufwands. Die jährliche Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - von der Produktpiraterie bis zur klassischen Steuerhinterziehung - bestätigt dies eindrucksvoll. Die risikogeleiteten Prüfungen sichern Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb, ohne die Warenströme durch lange Wartezeiten zu behindern.

2.3. Inkassoorganisation des Bundes

Der Zoll realisiert neben eigenen auch andere öffentlich-rechtliche Forderungen, wie die der Agenturen für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Vollziehungsbeamte im Außendienst sorgen dafür, dass alle Schuldner ausstehende Steuern oder Beiträge entrichten oder zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Dinge, die Schuldner für eine bescheidene Lebensführung brauchen, werden nicht gepfändet.

Bei Zollkontrollen an der Grenze und im Inland kann der Zoll ausstehende Forderungen ausländischer Schuldner beitreiben. Insgesamt nahm der Zoll im Jahr 2010 in über vier Millionen Vollstreckungsfällen fast 1,2 Milliarden Euro für den Staatshaushalt ein.

Im Interesse der Schuldner werden gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Sportwagen im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert. Dadurch werden ein größerer Personenkreis angesprochen und höhere Erlöse erzielt. Deshalb nutzen auch viele andere Verwaltungen die Auktionsplattform des Zolls. Wie bei anderen Internet-Auktionshäusern kann sich jeder bei der Zollauktion anmelden und rund um die Uhr mitbieten.

Schutz für Wirtschaft, Bürger und Umwelt

Im Europa der offenen Grenzen hat sich das Gesicht des Zolls gewandelt. Neben der Erhebung von Steuern und Abgaben hat der Zoll noch viele andere wichtige Aufgaben - seine Arbeit ist heute wichtiger denn je.

2.4. Steuer- und Abgabengerechtigkeit

"Vor dem Gesetz sind alle gleich" - der Zoll trägt mit seiner Arbeit dazu bei, dass Steuern und Abgaben korrekt erhoben und von allen gleichmäßig gezahlt werden. Der Prüfungsdienst des Zolls stellt sicher, dass die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten und die Waren ordnungsgemäß kaufmännisch erfasst worden sind. Um dem ständig zunehmenden Warenfluss gerecht zu werden, hat der Zoll die erforderlichen Kontrollen in die Wirtschaftsbetriebe verlagert.

Die Experten des Zolls sind aber nicht nur Prüfer, sondern zugleich auch sachverständige Helfer für die Unternehmen. Sie geben den Unternehmen im Rahmen des rechtlich Möglichen Hinweise, wo Schwachstellen bei der Im- oder Exportabwicklung liegen oder Kommunikationsketten unterbrochen sind, wie Zollverfahren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher gestaltet werden können.

 

2.5. Schwarzarbeitsbekämpfung

Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren. Mit seinem Einsatz gegen die Schwarzarbeit trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich mit bundesweit rund 6.500 Beschäftigten im Einsatz.

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